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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.04.2023

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers (im Folgenden „AG“ genannt) erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotografin erkennt diese schriftlich an.

  2.  „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form sie vorliegen oder auf welchem Medium sie erstellt wurden. (Digitale Bilddateien, Fachabzüge usw.)

 

II. Vertragsgegenstand

  1. Der Vertragsgegenstand geht aus dem vom AG unterzeichneten Angebot hervor. Für alle im Angebot nicht explizit geregelten Einzelheiten gelten die hier verfassten AGB der Fotografin.

 

III. Urheberrecht und Nutzungsrecht

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer bei der Fotografin. Es ist nicht übertragbar.

  2. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist die Fotografin immer als Urheberin zu nennen und elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Werke klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zu Schadenersatzforderungen.

  3. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des AG bestimmt (einfaches Nutzungsrecht). Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

  4. Art und Umfang der an den AG übertragenen Nutzungsrechte gehen aus dem jeweiligen Angebot bzw. der entsprechenden Rechnung hervor.

  5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den AG über.

  6. Der AG hat kein Recht, Lichtbilder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

  7. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den AG erfolgt grundsätzlich nicht.

  8. Die Fotografin ist berechtigt, bei ihr bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der AG gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG.

 

IV. Vergütung & Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom AG zu tragen.

  2. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, welche die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  3. Bei Terminvereinbarung ist ggf. eine Anzahlung (Terminreservierungsgebühr) fällig, deren Höhe aus der entsprechenden Rechnung hervorgeht.

  4. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der AG gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht.

  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben die bestellten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin.

 

​V. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Für Schäden an ihr überlassenen Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Daten, etc. haftet die Fotografin ebenfalls nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Die Fotografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten 12 Monate nach Beendigung des Auftrags zu vernichten.

  4. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Abzügen nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Sie haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.

  5. Die Fotografin ist berechtigt, Fotolabore und andere Anbieter von Fotoprodukten zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

  6. Die Zu- und Rücksendung von Dateien, Bildern und anderen Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des AG.

 

​VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Nach Vorsortierung stellt die Fotografin dem AG eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, aus welcher der AG die gewünschten Lichtbilder zur Bearbeitung/Retusche wählen kann. Erst nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch die Fotografin final bearbeitet.

  2. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die fertiggestellten Lichtbilder dem AG zum Download zur Verfügung zu stellen bzw. zuzusenden.

  3. Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

  4. Wünscht der AG während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  5. Storniert der AG die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu.

Anfallende Gebühren bei Stornierung durch den AG (Hochzeit & Boudoir):

  • Bis 6 Monate vor der Hochzeit / dem vereinbarten Termin:         40 % des Auftrages

  • Bis 4 Monate vor der Hochzeit / dem vereinbarten Termin:         60 % des Auftrages

  • Bis 6 Wochen vor der Hochzeit / dem vereinbarten Termin:        80 % des Auftrages

Anfallende Gebühren bei Stornierung durch den AG (Portrait):

  • Bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin:                                    40 % des Auftrages

  • Bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin:                                    60 % des Auftrages

  • Bis 4 Tage vor dem vereinbarten Termin:                                           80 % des Auftrages

 

Sollte eine Stornierung noch später erfolgen, werden 100 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.

Fällt ein geplanter Fototermin / eine Hochzeit aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) aus, verzichtet die Fotografin auf das vereinbarte Honorar, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wird.

Ist es der Fotografin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb des zu erwartenden Zeitraumes zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. auf die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen Ersatzfotografen zu stellen.

 

VII. Bildbearbeitung

  1. Der AG kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden.

  2. Etwa 10-20 % der Lichtbilder werden in einer SW-Bearbeitung ausgeliefert. Es liegt im Ermessen der Fotografin, welche Lichtbilder das sein werden.

  3. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen -dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, die Verwendung von Filtern, sowie das Erstellen von Collagen- ist nicht gestattet.

 

​VIII. Lieferzeiten und Reklamation

Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist -je nach Umfang des Auftrags- binnen folgender Zeitspannen aus:

  • Hochzeitsreportagen:                        4 – 8 Wochen

  • Portraitfotos:                                       3 - 4 Wochen

  • Unternehmensfotos:                          1 - 3 Wochen

  • Business- und Bewerbungsfotos:    3 - 8 Tage

 

  1. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben.

  3. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 6 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Danach gelten die Lichtbilder als einwandfrei angenommen. Eine Reklamation ist nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

  4. Bei Nachbestellungen von Abzügen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

  5. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den AG entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.

 

IX. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr und zur Auftragserfüllung erforderliche personenbezogene Daten des AG können gespeichert werden. Dazu gehören auch die entstandenen Lichtbilder selbst sowie die jeweiligen EXIF-Daten. Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

​X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bonn.

 

​XI. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen weiterhin ihre Wirksamkeit. Eine unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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